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Kennzeichen der Unfallfahrzeuge gezeigt

Art der Darstellung im Online-Auftritt verletzt Persönlichkeitsrechte

Die Online-Ausgabe einer Lokalzeitung berichtet mit einem Film über drei Verkehrsunfälle in der Region, von denen einer tödlich endete. Die Unfallfahrzeuge werden mit kompletten Kennzeichen gezeigt. Ein Nutzer des Internet-Auftritts der Zeitung kritisiert, dass die Opfer auf Grund der Art der Darstellung identifizierbar seien. Dies verstoße gegen deren Persönlichkeitsrechte. Die Redaktion der Zeitung stellt bedauernd fest, dass es versäumt worden sei, die amtlichen Kennzeichen der Unfallfahrzeuge zu schwärzen oder zu pixeln. Dies bedauern Chefredaktion und Verlagsleitung gleichermaßen. Alle Redaktionsmitglieder seien noch einmal ausdrücklich an die im Hause geltende Verfahrensweise erinnert und zu deren Einhaltung aufgefordert worden. (2009)