Leserbrief mit voller Adresse veröffentlicht
Redaktion: Mit dem Einsender Absprache getroffen
Nach einem ausführlichen Telefonat mit dem Autor veröffentlicht eine Lokalzeitung dessen Leserbrief. Die Zusendung erscheint stark gekürzt. Die Kürzungen werden mit („…“) gekennzeichnet. Die Adresse des Einsenders wird komplett genannt. Der Leserbriefschreiber beschwert sich über die gekürzte Veröffentlichung. In dem Telefonat mit der Redaktion sei ihm zugesagt worden, dass sein Beitrag ungekürzt veröffentlicht werde. Darüber hinaus moniert der Beschwerdeführer, dass seine Adresse abgedruckt worden sei. Das störe ihn besonders deshalb, weil man in dem Telefongespräch geklärt habe, dass die Adresse nicht genannt werde. Der Redakteur habe gesagt, dass er wie immer verfahren werde. Der Beschwerdeführer hat auf die Vereinbarung nach eigenem Kunden zusätzlich in einer E-Mail hingewiesen. Die Redaktion meint, dem Beschwerdeführer mitgeteilt zu haben, dass Leserbriefe ausschließlich mit Adresse abgedruckt würden. Mit diesem Wissen habe der Einsender die Möglichkeit gehabt, auf die Veröffentlichung zu verzichten. Der Leserbrief sei im Übrigen sinnwahrend gekürzt worden. (2009)