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Einseitige Darstellung

Zerwürfnis zwischen einer Mutter und deren Sohn verfälscht dargestellt

Ein 32-jähriger Mann wendet sich an den Deutschen Presserat, da er sich einer Auseinandersetzung mit seiner 52-jährigen Mutter auf allen nur denkbaren Ebenen hilflos ausgesetzt fühle. Da sich seine Mutter mehrfach unaufgefordert in sein Leben eingemischt habe, habe er den Kontakt zu seinen Eltern abgebrochen. Seitdem bereite ihm der Ideenreichtum seiner Mutter große Probleme. Sie übe Telefonterror aus, beleidige, drohe, spreche mit Gott und der Welt, um seinen Ruf und seine Ehre zu schädigen. Er hoffe sehr, bald eine rechtskräftige Einstweilige Verfügung in den Händen zu halten. Seit dem Sommer 2003 werde von verschiedenen Zeitungen in reißerischer Weise sein privates Verhältnis zu seiner Mutter und deren Sicht der Dinge an die Öffentlichkeit gebracht. So berichte eine Boulevardzeitung in drei Folgen u.a. unter der Überschrift „Sohn verstößt seine Mutter – weil sie Putzfrau ist“, dass er jeden Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen habe. Dabei werde nach Aussagen der Mutter unterstellt, es liege daran, dass sie eine Putzfrau sei. Insbesondere wendet sich der Beschwerdeführer dagegen, dass dabei ein Foto von ihm abgebildet werde, das ihn im Alter von 16 Jahren zeige. Durch die Angabe von Details werde er zudem in der Öffentlichkeit erkennbar. Die Chefredaktion der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Nachdem man den Beschwerdeführer im Rahmen der ersten Berichterstattung nicht habe erreichen können, habe er danach auf einen Anruf der Redaktion Rede und Antwort gestanden, sodass man von seiner Einwilligung in die weitere Berichterstattung habe ausgehen können. Die Redaktion habe sich darüber hinaus um eine Anonymisierung des Betroffenen bemüht. So habe sie seinen Vornamen Dirk in Harald abgeändert und seinen Beruf als Beamter der Senatsverwaltung angegeben, obwohl zum Zeitpunkt der Berichterstattung bekannt gewesen sei, dass er beim Landesschulamt beschäftigt sei. Die verwendeten Fotos seien uralt und verschwommen, zeigten den Mann im jugendlichen Alter von 16 Jahren. Die Chefredaktion bedauert aber, dass ihre Veröffentlichungen den Beschwerdeführer verärgert haben, und kündigt eine persönliche Entschuldigung des Chefredakteurs an. (2003)