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Schleichwerbung mit „Amore-Urlaub“ in Rom

Leserin vermisst Kennzeichnung der Beiträge als Anzeigen

In einer Großstadtzeitung erscheinen zwei Beiträge, in denen ausführlich und mit vielen Details unter der Rubrik „Aktuelles aus der Wirtschaft“ über Italien-Wochen in einem Kaufhaus berichtet wird. Eine Leserin der Zeitung wendet sich an den Deutschen Presserat, weil sie in den Artikeln Gefälligkeitstexte erkennt, die mit den Hinweisen „Anzeige“ oder „Promotion“ hätten gekennzeichnet werden müssen. Die Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten sei nicht eingehalten worden. Der Chefredakteur der Zeitung hält dem Vorwurf entgegen, dass die Redaktion in unregelmäßigen Abständen unter der genannten Rubrik Artikel veröffentliche, die stets einen journalistischen Anlass hätten. Er rechtfertigt die kritisierten Beiträge mit öffentlichem Interesse. Diese seien nicht in einer typischen Werbesprache, sondern journalistisch verfasst. In einem der beiden Beiträge habe die Redaktion über eine Veranstaltung im Kaufhaus berichtet, so dass ein Anlass zur Berichterstattung bestanden habe. (2007)