Blaulicht-Fahrten im Zwielicht
Die Praxis weicht zuweilen erheblich von den Vorschriften ab
Eine Großstadtzeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe unter der Überschrift „Senator greift ein“ über die Prüfung von Blaulicht-Fahrten. Hintergrund sind schwere Vorwürfe gegen Blaulicht-Raser eines Rettungsdienstes. Die Zeitung berichtet darüber, wer das Recht auf Blaulichtfahrten hat. Wörtlich heißt es: „Ob im konkreten Fall mit Blaulicht gefahren werden darf, entscheidet die jeweilige Organisation selbst. Beim (…) wurde es bei Organ- und Bluttransporten nach (unseren) Informationen selbstherrlich von Leitern zweier Rettungswachen entschieden, nur damit sie mehr Fahrten pro Tag verbuchen konnten. Ein Mitarbeiter wurde inzwischen abgelöst.“ Der Beschwerdeführer sieht eine falsche Aussage in der Passage über die Blaulicht-Fahrten bei dem betreffenden Rettungsdienst. Die Blaulicht-Fahrten, auf die sich die Zeitung beziehe, würden durch die anfordernden Ärzte in den jeweiligen Krankenhäusern bestimmt und nicht durch den Rettungsdienst selbst. (2009)