Kein Anspruch auf Veröffentlichung
„Moderatoren“ wachen über Einträge in Internetforen
Die Internetplattform einer Regionalzeitung löscht einen Beitrag. Der Verfasser hält die Löschung für ungerechtfertigt. Er habe einen neuen Thread (Englisch für Faden, Strang oder auch Gedankengang) eröffnet, um die Löschung zu thematisieren. Auch dieser sei nach kurzer Zeit kommentarlos entfernt worden. Das sei Zensur. Administratoren dürften nicht willkürlich Textbeiträge zensieren und löschen, wenn kein Verstoß gegen die Forenregeln vorliege. Eine Nutzerin, die zum gleichen Thema den Presserat habe einschalten wollen, sei gesperrt worden. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, in der Internetplattform habe es einen Beitrag mit dem Titel „Türken sind mit Abstand am schlechtesten integriert“ gegeben. Diese Diskussion sei inzwischen wegen wiederholter rassistischer Beiträge gelöscht worden und deshalb nicht mehr abrufbar. Der Beschwerdeführer habe sich auch nicht zum Thema geäußert, sondern sich mit der Frage beschäftigt, ob ein zuvor gesperrter User namens „balu“ nun unter dem Pseudonym „DerGeistDerStetsVerneint“ aktiv sei. Die folgenden Beiträge hätten diese Spekulationen aufgegriffen. Sie seien gelöscht worden, weil sie nichts mehr mit dem eigentlichen Thema des Threads zu tun gehabt hätten. Es seien also lediglich themenfremde Beiträge entfernt worden. Die Begleitung der einzelnen Foren erfolge durch „Moderatoren“. Diese könnten Beiträge editieren und löschen. Das Forum unterliege den Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Internetportals. Diese regelten unter Ziffer 4.5, dass Nutzer eigene Inhalte einstellen dürften. Es werde allerdings klargestellt, dass ein Anspruch auf Veröffentlichung der Beiträge ausdrücklich nicht bestehe. (2009)