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Vermisste Frau als psychisch krank bezeichnet

Redaktion ergreift Maßnahmen, Verstöße künftig zu vermeiden

„Mutter und Kind sind wieder da!“ schreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Eine 34-Jährige und ihr zweijähriger Sohn wurden in einer mehrere hundert Kilometer entfernten Stadt wieder entdeckt. Die Zeitung berichtet, die Fahndung sei abgeschlossen und die Polizei habe sich bei den Medien für ihre Hilfe bedankt. Zum Bericht gehören drei Fotos, auf denen die Frau und das Kind erkennbar sind. Zu dem Artikel können Nutzer Kommentare abgeben. Einer schreibt, die gesuchte Frau stehe wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung. Ein Leser kritisiert die Abbildung der Personen. Zwar erlaube es der Pressekodex, vermisste Personen abzubilden, doch seien die Abgebildeten zum Zeitpunkt des Erscheinens schon nicht mehr vermisst worden. Einen Verstoß sieht der Beschwerdeführer auch in der Wiedergabe des Leserkommentars, in dem von der psychischen Erkrankung der Mutter die Rede sei. Die Redaktion räumt einen Fehler ein. Die von der Polizei zur Verfügung gestellten Bilder seien ursprünglich nur als Fahndungsfotos gedacht gewesen. Die Online-Redaktion habe sie aber nochmals gebracht. Als der Fehler bemerkt worden sei, habe man die Fotos umgehend entfernt. Zur Kommentarfunktion im Onlineforum ist die Redaktion der Ansicht, dass kein Verstoß gegen presseethische Grundsätze vorliege. Der konkrete Eintrag, der sich mit dem Gesundheitszustand der Mutter befasst habe, stamme nicht von der Redaktion. Ein Nutzer von außerhalb habe sich mit einem Kommentar am Forum beteiligt. Die Redaktion habe nun beschlossen, dass ihre Foren ebenso wie die Kommentarfunktionen nur noch nach vorheriger Anmeldung genutzt werden können. So solle verhindert werden, dass anonym oder im Namen anderer Leute Dinge geschrieben würden, die nicht in Ordnung seien. (2009)