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Kommunalpolitiker als Politclown bezeichnet

Der Redaktionsleiter meint: Die Bezeichnung ist noch „schmeichelhaft“

Unter der Überschrift „Die ´Aufforderung´ zum Rücktritt“ berichtet eine Regionalzeitung über einen Kommunalpolitiker. Die Redaktion bezeichnet den Mann im Beitrag ohne Anführungszeichen als Politclown, der seinen Bürgermeister jüngst aus abwegigen Gründen zum Rücktritt aufgefordert habe. Der so Angegriffene sieht sich durch die Berichterstattung diffamiert. Besonders die Bezeichnung als Politclown würdige ihn herab. Er wirft dem Verfasser eine lang währende Kampagne gegen ihn vor und wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Redaktionsleiter der Zeitung sieht die Bezeichnung Politclown noch als „schmeichelhaft“ an. Der Beschwerdeführer sei durch unsachliche Aktivitäten aufgefallen, von deren Veröffentlichung die Zeitung überwiegend abgesehen habe. Hin und wieder erachtet es der Redaktionsleiter jedoch für erforderlich, das Wirken des Kommunalpolitikers zu dokumentieren. Dieser stehe als Gemeindevertreter in der Öffentlichkeit und habe durch das vor einiger Zeit gegen ihn angestrengte Parteiausschlussverfahren das öffentliche Interesse auf sich gezogen. (2006)