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Besondere Sorgfalt bei Koran-Interpretation

Sure bezieht sich nicht auf zum Christentum übergetretene Moslems

Eine überregionale Zeitung veröffentlicht eine Passage aus dem Koran: “Und wenn sie sich abkehren vom Glauben, dann ergreifet sie und tötet sie…”. Zur Erläuterung heißt es in einem dem Zitat angefügten redaktionellen Zusatz: “Der Koran (Sure 4,89) über Moslems, die zum Christentum übertreten”. Ein Leser der Zeitung korrigiert: es handle sich nicht um Sure 4,89, sondern um Sure 4,90. Diese sei zudem aus ihrem historischen Zusammenhang gerissen. Ihre Aussage beziehe sich auf Stämme aus Medina, die sich vor 1300 Jahren vom Islam abkehrten, um zu ihrer vorherigen “Götzenanbetung” zurückzukehren. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, islamische Scharia-Gerichte beriefen sich auf überlieferte Aussprüche des Propheten Mohammed. Dass dieser für den Abfall vom Glauben den Tod gefordert habe, sei keine Erfindung westlicher Medien. Es gebe viele dokumentierte Fälle von Todesurteilen. Der bekannteste Fall sei der des Schriftstellers Salman Rushdie im Jahr 1989. Die Redaktion korrigiert die Angabe der fraglichen Koran-Stelle. Der Leser habe mit seinem Hinweis Recht. Eine Professorin für Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients teilt auf Nachfrage des Presserats mit, dass die fragliche Sure mit 4,89 richtig bezeichnet sei. Es existierten allerdings abweichende Zählungen in den Versen der Suren. In einer anderen Zählung trage die Sure die Ziffer 4,91, jedoch nicht 4,90, wie der Beschwerdeführer meine. Die Aussage “…greift sie und tötet sie…” – so die Expertin weiter – beziehe sich nicht auf Muslime, die zum Christentum übertreten. (2006)