Energie-Versorger wirbt im redaktionellen Teil
Auch der Hinweis „Sonderveröffentlichung“ wird Ziffer 7 nicht gerecht
In der Navigationsleiste einer Website der Online-Ausgabe einer Großstadt-Zeitung ist ein Menüpunkt „Vattenfall“ enthalten. Dieser führt zu fünf Beiträgen über Aktivitäten des Energieversorgers. Ein Leser hält die Veröffentlichung für Werbung im redaktionellen Umfeld. Nach seiner Auffassung hat Werbung als Menüpunkt in der Navigationsleiste des redaktionellen Angebots nicht zu suchen. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, diese könne leider nicht durch farbige Ausdrucke demonstrieren, dass der Menüpunkt „Vattenfall“ für den Nutzer klar als Werbung erkennbar sei. Im Rahmen einer Neugestaltung des Internetauftritts sei diese konkrete Sonderveröffentlichung nicht mehr gespeichert. Dennoch habe sich der kritisierte Auftritt von den übrigen Menüpunkten grundlegend unterschieden. Er sei in der Leiste platziert, die ansonsten zu den regionalen Themen führten. Zum anderen sei die Marke in Großbuchstaben geschrieben; die Farbe der Marke sei übernommen worden. Zudem sei die fragliche Veröffentlichung unter dem Begriff „Sonderveröffentlichung“ zusammengefasst worden. Insgesamt habe der Nutzer den „Vattenfall“-Komplex als Werbung erkennen können. (2009)