Böswillig untergeschobene Fälschung
Redaktion prüft Leserbrief-Adresse und wird doch hintergangen
Ein Fernsehbericht beschäftigt sich kritisch mit einer Leseraktion zugunsten der Tsunami-Opfer in Indonesien. Eine der Zeitungen, die sich an der Aktion beteiligten, veröffentlicht dazu einen Leserbrief, von dem der Beschwerdeführer – ein Leser des Blattes – behauptet, er sei fingiert. Die angegebene Unterzeichnerin existiere unter der angegebenen Adresse nicht. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung weist auf falsche Darstellungen in dem TV-Film hin. Als Reaktion auf eine von der Zeitung veranstaltete Info-Veranstaltung, in deren Verlauf der Beschwerdeführer Flugblätter verteilte, habe man mehrere Zuschriften veröffentlicht. Diese hätten die Zeitung zum Teil per Fax, Post oder E-Mail erreicht. Darunter sei auch die vom Beschwerdeführer beanstandete Zuschrift gewesen. Dass es sich um eine fingierte Zuschrift gehandelt habe, habe man zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht gewusst und auch keinerlei Anhaltspunkte für eine Täuschung gehabt. Der CvD des Blattes erläutert den Umgang mit Leserbriefen. Bei jeder Einsendung werde geprüft, ob der Absender existiere. Unter der angegebenen Adresse habe sich im Telefonbuch ein Familienname ohne Vornamenkürzel befunden, der mit dem Namen auf der E-Mail übereinstimmte. Weitere Anhaltspunkte hätten keinen Hinweis auf eine gefälschte Zusendung ergeben. Nachdem der Presserat die Beschwerde der Redaktion zugesandt habe, sei noch einmal nachrecherchiert worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Absenderin zumindest unter der angegebenen Adresse tatsächlich nicht existiere. Die Redaktion ist der Auffassung, dass es sich bei dem Brief um eine böswillig untergeschobene Fälschung handle. Dies habe sie auf der Leserbriefseite mitgeteilt und den Vorfall bedauert. Abschließend weist die Chefredaktion den Vorwurf des Beschwerdeführers zurück, die Redaktion arbeite mit fingierten Leserbriefen, um den Mann zu diskreditieren oder zu beleidigen. Dies sei absurd. (2006)