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„Zeitgemäß, verständlich und akzeptiert“

Leser stößt sich an Beitrags-Kennzeichnung mit „Promotion“

In einer Fernseh-Zeitschrift erscheinen zwei Artikel mit den Überschriften „Der Traum von der eigenen Insel“ und „So schmilzt das Fett“. Einmal geht es um eine Lotterie und dann um ein Diätprodukt. Ein Leser der Zeitschrift sieht in den beiden Beiträgen Veröffentlichungen, die für den Leser nicht als Werbung zu erkennen sind. Der jeweils verwendete Begriff „Promotion“ als Kennzeichnung reiche nicht aus. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr mit redaktionellen Beiträgen. Nach Auffassung der Rechtsvertretung der Zeitschrift sind beide Veröffentlichungen klar als Werbung zu erkennen, einmal durch die Gestaltung und dann durch die Kennzeichnung als „Promotion“. Dies sei eine zeitgemäße, verständliche und allseits akzeptierte Kennzeichnung. Mittlerweile sei anerkannt, dass die werbliche Kennzeichnung nicht zwingend durch das Wort „Anzeige“ erfolgen müsse. (2009)