Für Berichterstattung sogar bedankt
Beschwerdeführer bezieht sich nur auf missverständliche Bildunterschrift
„Im Prozess gegen die U-Bahnschläger sagt Bruno N. (76) aus - ´Ich kämpfe jeden Tag um mein Leben´“ überschreibt eine Boulevardzeitung einen Bericht über den Prozess gegen die so genannten „U-Bahn-Schläger“ von München. Ein großes Foto zeigt das Opfer, das nicht unkenntlich gemacht ist. Die Bildunterschrift lautet unter anderem: „Er selbst wollte dem Medienrummel entgehen“. Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, dass das Opfer öffentlich vorgeführt werde. Dies sei nach dem Pressekodex unzulässig, da es kein Informationsbedürfnis an der Abbildung gebe. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, Bruno N., das Opfer des Überfalls, habe dem Blatt wenige Tage nach dem Vorfall ein Interview gegeben, für das er sich bereitwillig habe fotografieren lassen. Er sei mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden gewesen. Interviews mit Fotos des Mannes seien anschließend auch in anderen Zeitungen erschienen. Dieser habe auch der Ausstrahlung seines Fotos in elektronischen Medien nach seiner Zeugenaussage vor Gericht zugestimmt. In einem Fall habe sich Bruno N. sogar für die Berichterstattung bedankt. Der Chefredakteur kommt zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer diese Sachverhalte nicht kenne, sondern sich vielmehr ausschließlich auf die zitierte Bildunterschrift beziehe. (2008)