Khaled al-Masri in seiner Ehre verletzt
Deutsch-Libanesen als „Irren“ und „Islamisten“ bezeichnet
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren?“ einen Artikel über Khaled al-Masri und seine gegenwärtige Situation. Der Mann wird im Text als „irrer Deutsch-Libanese“ und „Islamist“ bezeichnet. Gleichzeitig wird die Behauptung aufgestellt, al-Masri sei ein „durchgeknallter Schläger“, „Querulant“ und „Brandstifter“ und es wird auch gefragt, ob er ein Lügner sei. Seine Verschleppung wird als „Versehen“ bezeichnet. Das Blatt schreibt, er sei der „Verursacher des ganzen Chaos“ und halte sich zurzeit in einer „Psychoklinik“ auf. Der Beschwerdeführer in der Sache BK1-135/07 sieht durch die Darstellung die Menschenwürde und die Ehre al-Masris verletzt. Halbwahrheiten würden als Fakten dargestellt. Die Sorgfaltspflicht werde ignoriert und der Deutsch-Libanese vorverurteilt. Der Beschwerdeführer im Fall BK1-136/07 sieht die Ehre al-Masris verletzt. In diesem Bericht werde ein Opfer zum Täter gemacht. Zudem ist er der Auffassung, dass die religiöse Überzeugung des Mannes geschmäht wird. Die Bezeichnung „Islamist“ sei eine unbewiesene Behauptung. Die Verwendung des Begriffs „terrorisieren“ steigere die Schmähung. Der Artikel schüre den Fremdenhass. Beide Beschwerdeführer wenden sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung spricht von einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Die verwendeten Begriffe bewegten sich im Rahmen zulässiger Meinungsäußerung. An dem Fall bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse. Al-Masri sei aufgrund einer Verwechslung von der CIA verschleppt worden. Es bestehe der Verdacht, dass deutsche Sicherheitsbehörden davon wussten. An der Aufdeckung des Falles bestehe daher, so die Zeitung weiter, ein hohes Informationsinteresse. Ein öffentliches Interesse werde aber zusätzlich auch durch die Person al-Masris selbst und sein politisches wie privates Verhalten ausgelöst. Unstreitig stehe fest, dass er während seiner Zeit im Libanon einer islamistischen bewaffneten Vereinigung angehört habe, die sich nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft dem militanten Islamismus verschrieben habe. In Deutschland habe er seinen Kontakt zur islamistischen Moslemszene fortgesetzt. Er sei Kontaktperson zu bekannten Islamisten gewesen. (2007)