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Bürgermeister in schlechtes Licht gerückt

Vorwürfe einer Zeitung von der Gefängnisleitung entkräftet

Unter der Überschrift „Frauen-Fan/Handy-Filz/Star-Fischer“ veröffentlicht eine Regionalzeitung eine Glosse zu lokalen Begebenheiten. Thema ist dabei auch der Besuch des örtlichen Kriminalpräventiven Rates im Jugendgefängnis. Die Zeitung schreibt über den Bürgermeister, der diesem Rat angehört, er habe an einer Sicherheitsschleuse aus seinem Stoffbeutel drei unerlaubte Handys abgeben müssen. („Doch, ups, wer ging in der Durchgangsschleuse der Jugendanstalt den Handy-Kontrolleuren ins Netz?“) Der Bürgermeister sieht durch die Glosse die Ziffern 1 (Menschenwürde) und 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) verletzt. Er tritt als Beschwerdeführer auf. Vor allem der erste Satz der Glosse stört ihn. Da heißt es unter voller Namensnennung: „…Bürgermeister will und kann es offenbar nicht bei der passiven Rolle belassen“. Der Kommunalpolitiker stellt den Sachverhalt aus seiner Sicht richtig. Er habe die Handys ohne Aufforderung bei der Wache abgeben. „Gefilzt“ sei er – entgegen der Darstellung der Zeitung – nicht worden. Die Ehefrau eines Redakteurs habe den Vorgang beobachtet. Der Bürgermeister sieht auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Berichterstattung über die Anzahl seiner Handys sei nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt. Die Zeitung stellt fest, der Bürgermeister habe seinen Stoffbeutel zu einem öffentlichen „Markenzeichen“ gemacht. Es sei daher von öffentlichem Interesse, wenn die Redaktion die Chance habe, über den Inhalt des Beutels zu berichten. Es sei ungewöhnlich, dass es sich dabei um drei Handys gehandelt habe. Da der Bürgermeister dafür bekannt sei, dass er sich während diverser Sitzungen regelmäßig mit Handys beschäftige, habe die Zeitung darüber berichten können. Die Bürger dürften erwarten, dass sich der Bürgermeister während Sitzungen auf den dort behandelten Stoff konzentriere. Im Rahmen einer Sachverhaltsklärung teilt die Leiterin der Jugendstrafanstalt mit, die städtischen Besucher – und somit auch der Bürgermeister – hätten ihre Handys unaufgefordert abgegeben. (2008)