Vorwürfe nicht richtig gestellt
Kritik an Bürgermeister, obwohl dieser sich entschuldigt hat
Eine Regionalzeitung berichtet, dass der Bürgermeister bei einem kommunalpolitischen Treffen im Rathaus gefehlt und diesem Termin einen in der Nachbarschaft stattgefundenen Biker-Treff vorgezogen habe. Der Bürgermeister – so die Zeitung – habe sich noch nicht einmal für sein Fernbleiben entschuldigt. Am Ende des Beitrages heißt es: „Für eine Stellungnahme war der Bürgermeister nicht erreichbar. Eine im Vorzimmer platzierte Bitte um Rückruf blieb unbeantwortet“. Der Angegriffene wehrt sich als Beschwerdeführer gegen die Darstellung der Zeitung. Er habe sich schriftlich beim Veranstalter der Sitzung im Rathaus entschuldigt. Die E-Mail mit gleichem Inhalt habe er der Redaktion übermittelt, die ihre Berichterstattung jedoch nicht korrigiert habe. Die Redaktionsleitung rechtfertigt sich mit dem Hinweis, das Fernbleiben des Bürgermeisters sei in der Sitzung öffentlich kritisiert worden. Es sei somit Aufgabe der Zeitung gewesen, den Vorgang aufzugreifen. Dass der Bürgermeister sich nicht entschuldigt habe, sei ein Zitat des Sitzungsleiters. Der habe die Entschuldigungsmail nicht bekommen und stehe weiter zu seiner Kritik. Der Bürgermeister habe die Gelegenheit, seinen Standpunkt in der Zeitung darzulegen, nicht genutzt. Unabhängig von diesem Vorgang stelle sich die Frage, ob der Bürgermeister bei der Entscheidung, zu der Sitzung oder zum Biker-Treff zu gehen, die Prioritäten richtig gesetzt habe. Da es um das wichtigste öffentliche Amt in der Stadt gehe, müsse die örtliche Zeitung über das Thema berichten dürfen. (2008)