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Millionenstreit um Winnetou und Co.

Familie in Auseinandersetzung um Manuskripte hineingezogen

„Ärger über geplatzten Kauf der Karl-May-Manuskripte“ titelt eine Regionalzeitung. Sie berichtet über den Konflikt zwischen dem Land Sachsen und dem Bamberger Verleger Lothar Schmid. Das Land will für die Manuskripte 3,5 Millionen Euro bezahlen, wogegen der Verleger 15 Millionen haben will. Die Zeitung veröffentlicht einige Wochen später ein Porträt des Verlegers. In einer Passage heißt es: „Er möchte 15 Millionen Euro für die 10.000 Seiten haben und kann es nicht verstehen, dass die öffentliche Meinung gegen ihn ist. Sie sieht eher einen Raffke in ihm, einen Abzocker. Selbst seine Kinder, heißt es, sind distanziert. Noch-Ministerpräsident Georg Milbradt ließ per Mitteilung verbreiten, er sei zum Tanzen mit seiner Frau auf dem Landespresseball, nicht zum Pokern mit Schmid“. Der Bamberger Verleger, in diesem Fall der Beschwerdeführer, sieht in der zitierten Passage eine beleidigende und herabwürdigende Behauptung. Er sei ohne echten Grund attackiert worden. Das Angebot zum Verkauf der Manuskripte sei in jeder Beziehung völlig korrekt, passe nur leider nicht mit den finanziellen Verhältnissen in Sachsen zusammen. Darüber wolle er keineswegs streiten oder Ärger auslösen. Die Reaktion der Zeitung, so schreibt der Verleger, werde allgemein als rechtswidrig betrachtet. Der Chefredakteur der Zeitung steht auf dem Standpunkt, die Beschwerde richte sich einzig und allein gegen kritische Stimmen Dritter zum Verhandlungsgebaren des Beschwerdeführers. Er sieht in der Beschwerde den Versuch, unter Missbrauch des Presserats die kritische Berichterstattung der Redaktion zu verhindern. Die Redaktion habe Dutzende von Stellungnahmen ihrer Leser erhalten, die das Feilschen um Millionenbeträge hart kritisiert hätten. Der Chefredakteur bekräftigt, alle im Artikel verwendeten Zitate seien wahrheitsgemäß und korrekt wiedergegeben worden. (2008)