Ehrverletzung in einem Leserbrief
GEZ-Mann trat angeblich „massiv drohend und einschüchternd auf“
Eine Lokalzeitung bringt einen Leserbrief unter der Überschrift „GEZ-Mitarbeiter ´wie ein selbsternannter Sheriff´“. Darin schildert eine Frau aus ihrer Sicht das Verhalten eines freien Mitarbeiters der Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten. In dem Brief ist die folgende Passage enthalten: „Dieser ´Herr´ trat massiv drohend und einschüchternd auf, wie ein selbst ernannter Sheriff“. Insgesamt entsteht beim Leser der Eindruck, der Mann sei im Rahmen seiner Tätigkeit gegenüber der Autorin sehr rüde und rigoros vorgegangen. Die Leserbriefschreiberin berichtet außerdem über abwertende Äußerungen Dritter, den GEZ-Mitarbeiter betreffend. Der Angegriffene wehrt sich gegen diese Darstellungen und wendet sich an den Deutschen Presserat. Er kritisiert, dass die Zeitung den Wahrheitsgehalt des Leserbriefes nicht überprüft habe. Er sieht in der Veröffentlichung eine Beleidigung. Sie sei im Übrigen nicht als Leserbrief erkennbar. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Redaktion eine Vielzahl von Beschwerden über das Verhalten des GEZ-Mitarbeiters bekommen habe. Stellvertretend für diese habe die Redaktion den kritisierten Leserbrief veröffentlicht. Alle Briefe hätten den gleichen Tenor gehabt. Danach sei der GEZ-Mann „unverschämt, taktlos und aggressiv bedrohlich“ vorgegangen. Die nunmehr vorgelegte Beschwerde nehme die Zeitung zum Anlass, den Vorgang jetzt auch journalistisch aufzuarbeiten. Dabei werde der Beschwerdeführer selbstverständlich auch die Gelegenheit erhalten, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. (2007)