Informationen in Zeiten des Internets
Zeitung hätte mit detaillierten Angaben zurückhaltender sein müssen
In der Print- und in der Online-Ausgabe berichtet eine überregionale Zeitung unter der Überschrift „Frau des Polizisten gesteht die Bluttat“ über das Geständnis einer Frau, ihren Mann, einen Polizisten, getötet und zerstückelt zu haben. Die beiden werden als „Heike S.“ und „Thomas S.“ bezeichnet. Die Zeitung teilt mit, der Getötete sei Hundeführer gewesen. Im Artikel sind Details zum Engagement des Ehepaares in einem Schäferhundeverein sowie die Namen ihrer Zuchthunde enthalten. Ein Leser der Zeitung beanstandet, dass das Ehepaar durch die berichteten Details über das Internet problemlos zu identifizieren sei. Das verstoße gegen ihr Persönlichkeitsrecht. Laut Chefredaktion habe sich der Autor des Beitrages auf Angaben der Behörden gestützt. Die Details des Falles seien wegen der grausamen Tatumstände vor allem in der Region um den Tatort auf großes Interesse gestoßen. In Zeiten des Internets sei es einfach, die Identität von Personen zu erfahren. Dabei könne man auch Namen von Tätern und Opfern erfahren. Wolle man dies verhindern, dürfe im Umkehrschluss künftig kaum mehr über Details berichtet werden. Im konkreten Fall hätte man dann weder schreiben dürfen, dass es sich bei dem Opfer um einen Polizisten handelt, noch dass er Diensthundeführer gewesen sei oder aus einem gestimmten Ort gestammt habe. All diese Informationen hätten sich in sämtlichen Berichten von Zeitungen, Radio- und Fernsehsendern gefunden. Die Zeitung habe ebenfalls diese Informationen veröffentlicht und dabei – wie es die Richtlinie des Pressekodex fordert – die Namen der Beteiligten abgekürzt. Privatsphäre und öffentliches Interesse stünden stets in einem Spannungsverhältnis, so die Chefredaktion weiter. Allerdings könne sich die Berichterstattung nicht daran ausrichten, dass es einem auf Computerthemen spezialisierten professionellen Rechercheur wie dem Beschwerdeführer möglich sei, einen nach den üblichen Regeln der Berichterstattung geschriebenen Artikel zur Grundlage einer Internet-Recherche zu nehmen. Diese könne dann Informationen ergeben, die nicht in dem Artikel stünden. (2009)