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Vater oder Mutter? Oder was?

Zeitschrift berichtet über einen Transsexuellen, der ein Baby austrägt

„Was wird das denn?“ titelt eine überregionale Tageszeitung. Es geht um einen Transsexuellen, der ein Baby austrägt. Die Unterzeile lautet: „Er trägt Bart und einen Babybauch. Weil seine Ehefrau keine Gebärmutter mehr hat, trägt jetzt der Transsexuelle (…) das gemeinsame Baby aus. Wird er jetzt Mutter oder Vater? Oder was?“ Zwei Autoren formulieren zu dem Fall konträre Positionen. Der eine sieht den Transsexuellen als Vater, der andere plädiert für eine Einordnung als Mutter. Nach Ansicht einer der beiden Beschwerdeführerinnen verstößt der Beitrag unter der Überschrift „Mutter!“ gegen mehrere Ziffern des Pressekodex. Einen Verstoß gegen Ziffer 1 erkennt sie in dem Satz: „(…) ist kein Mann, sondern eine schrecklich verstümmelte Frau – und gottlob nicht verstümmelt genug, um keine Kinder gebären zu können“. Das verletze die Menschenwürde des Transsexuellen. Einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) sieht die Leserin in dieser Passage: „Tatsächlich steht und fällt der Nachrichtenwert dieser Geschichte mit der Bereitschaft, diesen Menschen, der sich (…) nennt, überhaupt als Mann anzuerkennen. (…) Ebenso gut hätte er sich aber auch statt der Brüste die Beine amputieren, sich Flossen annähen und ein Atemloch in den Rücken stanzen lassen können – um zu behaupten, er wäre fürderhin ein Delfin“. Einen Verstoß gegen die Ziffern 9 (Ehrenschutz) und 12 (Diskriminierungsverbot) erkennt sie in Formulierungen wie „Es glauben viele Menschen solchen Quatsch“ oder „Das lustige Leitmotiv dieser strukturell bescheuerten Geschichte“. Sich über Transsexuelle lustig zu machen, sei nicht komisch, denn es gebe immer wieder verbale und auch tätliche Angriffe gegen sie, im Extremfall bis hin zum Mord. Nach Ansicht der zweiten Beschwerdeführerin werde dem Transsexuellen in dem Beitrag „Mutter!“ sein auch rechtlich anerkanntes Geschlecht abgesprochen. Seine Selbstverwirklichung werde von der Zeitung in höchst beleidigender Art und Weise kommentiert. Es verstoße gegen die Menschenwürde, Menschen mit transsexueller Vergangenheit als „verstümmelt“ zu bezeichnen. Nach Auffassung der Chefredaktion gibt der Beitrag „Mutter!“ die Autorenmeinung wieder, dass der weit verbreiteten Meldung „Mann wird schwanger“ kein Glauben geschenkt werden kann. Der Autor sei der Meinung, dass es sich bei einer aufgrund ihrer Transsexualität gesellschaftlich als Mann anerkannten Frau, die schwanger wird, ganz evident nach wie vor in biologisch-medizinischer Hinsicht um eine Frau handele. Die Schärfe der Formulierung, insbesondere die Bezeichnung als „verstümmelte Frau“, liege eindeutig unter der Schwelle zu einer die Menschenwürde, den Ehranspruch oder den sozialen Geltungsanspruch verletzenden oder diskriminierenden Äußerung. Einen Verstoß gegen Ziffer 1 sieht die Chefredaktion nicht. Drastische Äußerungen, die den ungeschriebenen Gesetzen des politischen Anstands oder dem guten Geschmack widersprächen, seien im Sinne der Meinungsvielfalt hinzunehmen. Der Stellvertretende Chefredakteur schließt mit einer generellen Warnung davor, Autoren wegen angeblich beleidigender Äußerungen Sanktionen auszusetzen. Dies berge die Gefahr, öffentliche Diskussionen zu lähmen. (2008)