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Vergessene Leitern vermeintlicher Sperrmüll

Zeitung: Hinweis auf Polen vergleichbar mit dem auf Engländer oder Bayern

“Pole ließ Aluleitern mitgehen” - unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung über einen Vorfall mit kuriosen Zügen. Arbeiter hatten auf der Straße zwei Leitern liegen lassen; zwei Polen luden sie auf ihren Kleinbus und fuhren davon. Später verblüfften sie die Polizei mit der Aussage: “Dachte, es ist Sperrmüll”. Nach Meinung des Beschwerdeführers wird der mutmaßliche Leiter-Diebstahl mit polnischen Staatsbürgern in Verbindung gebracht. Es sei ein Fall von diskriminierender Berichterstattung, da die Staatsangehörigkeit nicht in einem logischen, wichtigen Zusammenhang zur Tat steht und nichts zum Tathergang erläutert. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Eine Diskriminierung liege nicht vor, da es sich bei der erwähnten nationalen Zugehörigkeit nicht um eine Nation handle, deren Angehörige typischerweise als besonders diskriminierungsgefährdet gelten. Der Pole sei wie der Engländer oder Franzose Angehöriger eines EU-Mitgliedstaates. Die Bezeichnung stelle ebenso wenig eine Diskriminierung dar wie etwa die Meldung “Bayer ließ Aluleitern mitgehen”. Dies wäre nämlich, angenommen, der Diebstahl geschah in Schleswig-Holstein, auch eine Nachricht. (2006)