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„Im Urteil dann die volle Packung“

Polizeivermerk wurde während der Verhandlung nur teilweise verlesen

„Geständnis aus Langeweile“ – so überschreibt eine überregionale Zeitung ihren Bericht über das angekündigte Geständnis eines der vier terrorverdächtigen Sauerlandtäter. Der Angeklagte soll sich einem BKA-Beamten gegenüber auch über seine Anwälte beklagt haben. Im Beitrag wird aus einem BKA-Vermerk zitiert, der im Prozess verlesen worden sei. „Es mache keinen Sinn weiter zu schweigen, um dann später ´im Urteil die volle Packung zu bekommen´, erklärte der 29-Jährige dem BKA-Mann und beklagte sich über seine beiden Anwälte, die ´Heuchler´ seien und nur sinnlose Fragen stellen“. Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, ist der Ansicht, dass der Angeklagte die Äußerungen über seine beiden Anwälte so nicht ygetätigt habe. Außerdem sei in der öffentlichen Hauptverhandlung kein entsprechender BKA-Vermerk verlesen worden. Sie vermutet, dass die Redaktion die falschen Informationen aus einem Internet-Blog übernommen hat, ohne die Quelle zu überprüfen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Anwältin arbeite mit einer Tatsachenbehauptung, die nach Aussage des Autors und Korrespondenten der Zeitung nicht stimme. Dieser bleibt bei seiner Darstellung. Durch Angaben im Prozess sei er auf den Blog aufmerksam geworden. Dort habe er die Zitate aus dem BKA-Vermerk über Äußerungen des Angeklagten gefunden. Diese seien in der Hauptverhandlung zwar nicht verlesen, aber vom Bundesanwalt als zutreffend bezeichnet worden. Auf Rückfrage der Geschäftsstelle des Presserats beim Oberlandesgericht Düsseldorf teilt dessen Sprecher mit, der umstrittene Vermerk sei in der Hauptverhandlung verlesen worden, allerdings ohne die Passage von der Klage des Angeklagten über seine Anwälte. (2009)