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Wie viel Leid darf gezeigt werden?

Zeitung berichtet über das Schicksal von Bootsflüchtlingen

Unter der Überschrift „Flucht vor der Armut – in die Hölle“ berichtet eine Regionalzeitung über afrikanische Flüchtlinge in Frankreich am Beispiel eines Mannes aus Mali. Es geht um die französische Abschiebepolitik und um deren Änderungen seit dem Amtsantritt von Nicolas Sarkozy. Eines von zwei Fotos zeigt den Flüchtling aus Mali in einem Männerheim. Auf dem anderen sind mehrere offensichtlich tote Männer in einem Boot zu sehen. Im Bildtext steht die Information, dass diese aus Guinea geflohen und auf der Insel Gomera gestrandet seien. Vier Flüchtlinge seien gestorben, elf weitere befänden sich nach mehreren Tagen ohne Wasser in einem lebensbedrohlichen Zustand. Ein Leser, der hier als Beschwerdeführer auftritt, ist erschüttert und angeekelt von diesem Bild. Er stellt fest, dass dieses Foto noch nicht einmal im direkten Zusammenhang mit dem Artikel stehe. Es werde lediglich als Blickfang benutzt. Er sieht einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex, da die Gesichter der Opfer nicht unkenntlich gemacht worden seien. Damit liege eine Verletzung der Menschenwürde vor. Der Beschwerdeführer sieht auch Ziffer 9 (Schutz der Ehre) verletzt. Schließlich hält er die Veröffentlichung des Bildes für unangemessen sensationell nach Ziffer 11 des Pressekodex. Die gezeigten Menschen würden zum Objekt herabgewürdigt. Die Chefredaktion der Zeitung merkt an, der dem Presserat vorliegende Text sei nicht vollständig. Er sei nur ein Teil einer ganzen Seite, auf der sich die Redaktion kritisch mit dem menschlichen Leid von Armutsflüchtlingen auseinandergesetzt habe. Die Einzelbeiträge der Seite müssten im Gesamtkontext gesehen werden. Ziel dieser Seite sei es gewesen, die Öffentlichkeit wachzurütteln, dass die derzeit bestehenden Zustände dringend geändert werden müssten. Das kritisierte Foto sei eine eindrucksvolle Darstellung menschlichen Leids. Es mache die Dramatik der Lage von Armutsflüchtlingen deutlich. Die Behauptung des Beschwerdeführers, hier würden verstorbene Flüchtlinge abgebildet, werde durch die Bildzeile nicht bestätigt. Er mache die selbst aufgestellte Behauptung zum Gegenstand seiner Kritik. (2008)