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Es droht die Gefahr der Verwechslung

Anzeige in bezahltem Interview war nicht gekennzeichnet

Eine überregionale Zeitung veröffentlicht eine redaktionell gestaltete Anzeige. Unter der Überschrift „Der Aufwärtstrend beim Gold ist noch nicht zu Ende“ wird dabei ein Interview mit dem Vorsitzenden eines Investment-Unternehmens abgedruckt. Innerhalb dieses Beitrages ist eine Anzeige des Unternehmens untergebracht. Ein Leser bemängelt, dass die Anzeige nicht als solche erkennbar sei, da ein entsprechender Hinweis fehle. Die Veröffentlichung könne von den Lesern durchaus auch als redaktioneller Beitrag wahrgenommen werden. Die Anzeige – so die Chefredaktion der Zeitung – unterscheide sich in Aufmachung, Schrifttyp, Umbruch und nicht zuletzt durch das unübersehbar große Firmenlogo eindeutig vom redaktionellen Teil der Zeitung. Sie sei zudem durch eine deutliche schwarze Anzeigenlinie vom redaktionellen Teil optisch abgetrennt. So sei eine Verwechslung nicht möglich und die vom Pressekodex geforderte Trennung gegeben. Außerdem merke jeder, der nur ein paar Zeilen des „Interviews“ lese, dass es sich um eine Anzeige handele. Auch in der Redaktion der Zeitung würden solche „Advertorials“ kritisch gesehen. Wann immer die Gefahr einer Verwechslung drohe, blocke man das Wort „Anzeige“ ein, nicht immer zur Freude der Anzeigenabteilung. Die Redaktion habe sich auch bislang erfolgreich gegen andere irreführende Werbeformen gewehrt. Dies werde man auch in Zukunft so halten, auch wenn die Ansprüche vieler Werbetreibender auf eine Vermischung von redaktionellem und kommerziellem Teil stärker geworden seien. Grundsätzlich sympathisiere die Redaktion also mit dem Anliegen des Beschwerdeführers. Im konkreten Fall allerdings sei die Kritik aus den beschriebenen Gründen nicht gerechtfertigt. Um eventueller Kritik künftig noch weniger Anlass zu geben, werde die Zeitung noch schärfer als bisher auf die Kennzeichnung von Anzeigen achten. (2008)