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Details machen Ehepaar erkennbar

Zeitung nennt die finanziellen Probleme nach eingestelltem Verfahren

Unter der Überschrift „Firma unter Briefkasten-Verdacht“ berichtet eine Regionalzeitung über ein Gerichtsverfahren. Der Verdacht gegen ein Ehepaar, es habe betrügerisch versucht, Geld vor der Zwangsvollstreckung zu retten, habe sich nicht bestätigt. Das Verfahren sei eingestellt worden. In der Folge werden in dem Beitrag Details über die Lebensumstände des Ehepaares veröffentlicht. Unter anderem sei es um die Zwangsvollstreckung einer Forderung in Höhe von 360.000 Euro und den damit zusammenhängenden Widerruf einer zuvor eingelösten Grundschuld gegangen. Die Eheleute hätten eine Gesellschaft mit 64.000 Euro Startkapital in Marbella gegründet. Die Frau – eine Masseurin - schleppe seit Jahrzehnten einen Schuldenberg durchs Leben. Auch das Lehrergehalt ihres Ehemannes, der nebenberuflich mehrere Chöre leitet, sei gepfändet worden, da dieser 25.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt abtragen müsse. Die genauen Einkommensverhältnisse der Eheleute werden konkret beziffert. Der Beschwerdeführer teilt mit, er kenne den Ehemann gut, sei jedoch über seine finanziellen Verhältnisse nicht informiert gewesen. Diese würden nun durch den Bericht in der Zeitung offenkundig. Es gebe nicht viele Chorleiter am Ort, deren Frau Masseurin sei. Der Mann sei für einen umfangreichen Personenkreis erkennbar. Eine Abwägung zwischen nur vermuteter Schuld und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit hätte angesichts der Einstellung des Verfahrens dazu führen müssen, dass über das Verfahren entweder gar nicht oder nur in sehr allgemeiner Form hätte berichtet werden dürfen. Der Chefredakteur der Zeitung geht auf den Vorwurf des Beschwerdeführers ein, dass die Betroffenen erkennbar seien. Die Stadt, um die es hier geht, sei eine ausgesprochene Musikstadt mit mehr als 50 Chören. Noch einmal so viele gebe es im weiteren Verbreitungsgebiet der Zeitung. Es sei keinesfalls die Absicht der Redaktion gewesen, die an dem Verfahren Beteiligten erkennbar zu machen. Angesichts der genannten Hintergründe sei es unwahrscheinlich, dass dies „massenhaft geschehen ist“. Die Redaktion nehme dennoch den Fall zum Anlass, künftig noch genauer als bisher auf die Regelungen des Pressekodex zu achten. (2008)