Verdacht: Kinderpornos gehortet
Nach Razzia in einem Fall die Religionszugehörigkeit genannt
„Vater und Jugendbetreuer horteten Kinderpornos“ überschreibt eine Großstadt-Zeitung ihren Bericht über eine Razzia gegen 31 Personen, die unter dem Verdacht stehen, Kinderpornos besessen zu haben. Der Vorwurf richtet sich unter anderem gegen einen Zeugen Jehovas und den Leiter einer Pfadfindergruppe. Der Beschwerdeführer beanstandet die Nennung der Religionszugehörigkeit bei einem der Verdächtigen. Bei keinem anderen werde dieser Umstand erwähnt. Er sieht eine Diskriminierung mit Folgen am Arbeitsplatz und in der Schule und wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur argumentiert, die Redaktion habe den Lesern vor Augen führen wollen, aus welchem Umfeld dieser Verdächtige stamme, weil es sehr ungewöhnlich sei, dass Angehörige dieser Religionsgemeinschaft mit Straftaten wie im vorliegenden Fall in Verbindung gebracht würden. Man habe bei einem anderen Verdächtigen die Tätigkeit als Pfadfinderleiter genannt, da man bei Personen mit derartigen Aufgaben ebenfalls keine solche Tat vermuten würde. Der Chefredakteur entschuldigt sich ausdrücklich bei der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, soweit der Eindruck entstanden sei, dass sie durch die beanstandete Meldung diskriminiert worden sei. (2006)