Hundehaufen-Jäger bei der Arbeit
Chihuahua-Besitzerin auf der Flucht vor städtischen Bediensteten
“Haufen-Razzia - Hier flüchtet eine Hundebesitzerin” – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung über eine Frau, die den Kot ihrer beiden Chihuahuas in einer städtischen Grünanlage nicht entsorgt hat. Nach dem Zeitungsbericht wurde die Frau von zwei Mitarbeitern der Stadt beobachtet. Die Frau – sie ist Beschwerdeführerin – blickt auf dem veröffentlichten Foto über die Schulter und entfernt sich laufend von den Beobachtern. Das Gesicht ist um die Augen und um den Mund herum anonymisiert. Name oder Teile des Namens werden nicht genannt. Die Hundehalterin wurde nach Auskunft ihres Anwalts in ihrem Bekanntenkreis spontan wieder erkannt. Sie sei durch die Veröffentlichung Nachfragen, Belästigungen, Hohn und Spott ausgesetzt worden. Die Berichterstattung sei reißerisch übertrieben, in jeder Hinsicht unangemessen und enthalte obendrein unwahre Tatsachenbehauptungen. Der Anwalt, der sich an den Deutschen Presserat wendet, fährt fort: In doppelter Weise setze der Artikel die Hundehalterin herab. Eine Razzia sei veranstaltet worden mit einer anschließenden öffentlichen Anprangerung, die an Bestrafungsformen des Mittelalters erinnere. Der Anwalt sieht zudem einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Frau sei in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht und mit Bedacht dem Hohn und Spott anderer preisgegeben worden. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Beschwerde aus formellen Gründen für unzulässig und in der Sache für unbegründet. Formell sei die Beschwerde unzulässig, weil sie missbräuchlich sei. Sie diene offensichtlich nur dazu, einen bereits abgelehnten zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch durchzusetzen. Inhaltlich, so die Zeitung weiter, sei die Beschwerde unbegründet. Es werde über ein zeitgeschichtliches Ereignis berichtet, an dem vor allem in Großstädten ein hohes öffentliches Interesse bestehe. Vor dem Hintergrund dieses Interesses müssten die vermeintlich verletzten Persönlichkeitsrechte der Hundehalterin zurückstehen. Die Verunreinigung der Straßen mit Hundekot stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Missstand sei mittlerweile so gravierend, dass viele Städte Aktionen gegen die Hundehalter eingeleitet hätten. Die Redaktion habe die Hundehaufen-Jäger bei ihrer Arbeit begleitet und darüber berichtet. Sie habe dieses “skrupellose Verhalten” als geschichtliches Ereignis im Bild festhalten und dieses dann auch veröffentlichen dürfen. Zum Schutz der Betroffenen habe die Zeitung ihr Gesicht unkenntlich gemacht. (2006)