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Als wäre Demjanjuk schon verurteilt

Online-Auftritt einer Zeitung spricht von „NS-Verbrecher“ und „KZ-Bestie“

Der mutmaßliche Kriegsverbrecher John Demjanjuk ist Thema mehrerer Beiträge in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Er wird unter anderem als „NS-Verbrecher“, „Kriegsverbrecher“ und „KZ-Bestie“ bezeichnet. Ein Nutzer des Internet-Auftritts bezeichnet diese Bezeichnungen als vorverurteilend nach Ziffer 13 des Pressekodex. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Veröffentlichungen keineswegs für derart unausgewogen und/oder vorverurteilend, wie der Beschwerdeführer glauben machen wolle. So heiße es in einem Beitrag wörtlich: „John Demjanjuk wird Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden vorgeworfen. In München soll ihm bald der Prozess gemacht werden“. Auch in anderen Veröffentlichungen werde deutlich gemacht, dass die Vorwürfe gegen Demjanjuk nicht bewiesen seien. An anderer Stelle ist die Rede von einem „mutmaßlichen Massenmörder und KZ-Aufseher“. In der Gesamtbetrachtung könne also keine Rede davon sein, dass die Online-Ausgabe den mutmaßlichen KZ-Mörder vorverurteile. (2009)