In der Online-Ausgabe fehlt der Anzeigenhinweis
Redaktion bedauert ausdrücklich den Fehler eines Mitarbeiters
In der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung erscheint ein Artikel unter der Überschrift „Start für neuen Crossover Peugeot 3008“. Darin wird eine Veranstaltung angekündigt, in deren Rahmen ein neues Fahrzeug vorgestellt werden soll. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Trennungsgebot nach Ziffer 7 des Pressekodex. Der Redaktionsleiter der Zeitung teilt mit, der kritisierte Online-Beitrag habe am gleichen Tag auch in der Print-Ausgabe gestanden, wo er korrekt als Anzeige gekennzeichnet gewesen sei. Den Ausdruck dieser Seite legt der Redakteur bei. Dass der Beitrag online ohne den Anzeigenhinweis erschienen sei, führt er auf den Fehler eines Mitarbeiters zurück. Die Redaktion habe den Beitrag sofort aus dem Netz genommen, nachdem ihr der Lapsus bekannt geworden sei. Die Redaktion bedauert das Versehen ausdrücklich und wird nach eigenen Angaben dafür Sorge tragen, dass sich solche Fehler nicht wiederholen. (2009)