Menschen aus der Region finden sich wieder
Veranstalter und Veranstaltungsort mit identischem Namen
Mit einer Bildergalerie berichtet die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung über Abiturfeiern in einer Großstadt. Die Überschrift lautet: „Villamedia, Stadthalle, Abiturienten feiern ihren Abschluss (…)“. Ein Nutzer des Internet-Auftritts sieht einen Fall von Schleichwerbung, da in der Überschrift nicht der Name der Schule, sondern der der Veranstaltungsagentur „Villamedia“ erscheine. Der Chefredakteur der Zeitung bezeichnet lokale Bildgalerien als keine klassische journalistische Leistung. Hier könnten sich Menschen aus der Region wieder finden, die Bälle, Discos oder andere öffentliche Veranstaltungen besucht hätten. Wenn in diesem konkreten Fall der Veranstaltungsort, hier die Villamedia, zur Kennzeichnung der Galerien genutzt werde, so sei dies eine Information zur Differenzierung der anderen angebotenen Bildstrecken und keine Schleichwerbung. Es geht nicht um den Namen einer Veranstaltungsagentur, sondern um die Kennzeichnung des Veranstaltungsorts. (2009)