Verletzter Soldat auf dem Markt von Kunduz
Wehrbeauftragter: Opfer hätte unkenntlich gemacht werden müssen
Terroranschlag im nordafghanischen Kunduz. Drei deutsche Soldaten sterben. Andere überleben das Attentat verletzt. Einen von ihnen zeigt ein Boulevardblatt im Bild. Die Unterschrift lautet: „Sekunden nach der Explosion: Verstört liegt ein schwer verletzter deutscher Soldat auf dem Markt von Kunduz“. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe, wendet sich als Beschwerdeführer an den Deutschen Presserat. Er ist mit der Veröffentlichung des Fotos nicht einverstanden. Der Soldat sei deutlich zu erkennen. Es hätte den publizistischen Wert des Fotos nicht beeinträchtigt, wenn man den Verletzten unkenntlich gemacht hätte. Neben einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte moniert Robbe eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Leid. Er vermisst eine angemessene Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Publikation und den Gefühlen der Angehörigen. Der Stellvertretende Chefredakteur der Zeitung vertritt die Auffassung, dass die Veröffentlichung des Fotos presserechtlich nicht angreifbar sei. Bilder aus Kriegen müssten gezeigt werden können, auch um jedem Leser die schrecklichen Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen bewusst zu machen. Er erinnert daran, dass erst aufgrund der Berichterstattung in den amerikanischen Medien der Vietnam-Krieg ein Ende gefunden habe. Grundsätzlich äußert die Chefredaktion Verständnis für die Empörung von Soldaten und des Wehrbeauftragten. Die Tatsache, dass die Veröffentlichung offensichtlich Gefühle verletzt habe, sei ihr erst bewusst geworden, nachdem sich der Presseoffizier der Bundeswehr in Afghanistan entsetzt darüber geäußert habe. Die Chefredaktion habe sich daraufhin per E-Mail bei dem Bundeswehrsprecher entschuldigt. (2007)