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Entschuldigung wegen Bildabdruck

Zeitung veröffentlichte Foto eines verletzten Bundeswehrsoldaten

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Mit mörderischer Routine gegen die ´Ungläubigen´“ über das Attentat im nordafghanischen Kunduz, bei dem drei Bundeswehrsoldaten ums Leben kamen und mehrere verletzt wurden. Ein dem Bericht beigestelltes Foto zeigt einen verletzten Soldaten. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe, wendet sich als Beschwerdeführer an den Deutschen Presserat. Er kritisiert die Veröffentlichung des Fotos. Der verletzte Soldat sei deutlich zu erkennen. Robbe sieht in dieser Abbildung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und der Gefühle seiner Angehörigen. Es hätte den publizistischen Wert des Fotos in keiner Weise gemindert, wenn der Verletzte unkenntlich gemacht worden wäre. Er moniert eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Leid und vermisst schließlich eine Abwägung zwischen der Publikation und den Gefühlen der Angehörigen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung bekennt, dass die Veröffentlichung auch verlagsintern diskutiert worden sei. Er bedauere den Abdruck und könne die Einwände im Hinblick auf die identifizierende Berichterstattung verstehen. Er weist aber darauf hin, dass es unüblich und überzogen sei, generell die Fotos von Verwundeten mit Augenbalken zu versehen, und erinnert an Bilder von den Terroranschlägen in New York, Washington und Madrid. Letztlich sei eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall erforderlich. Im vorliegenden Fall sprächen zwei Aspekte gegen die Veröffentlichung des Fotos: die besondere Schwere der Verletzungen und die Erkennbarkeit des Soldaten im Verbreitungsgebiet der Zeitung. Beides sei der Redaktion zum Zeitpunkt des Abdrucks nicht bekannt gewesen. Dieser Hinweis solle nicht als Rechtfertigung, sondern vielmehr als Erläuterung für den Abdruck gelten, für den sich die Redaktion entschuldige. (2007)