„Antrag mit mangelhafter Qualität“
Stadtmarketing zweier benachbarter Städte in Schwierigkeiten
Frankfurt/Oder und seine polnische Nachbarstadt Slubice wollen ein gemeinsames Stadtmarketing betreiben. Beim EU-Lenkungsausschuss stellen sie einen Antrag, der zurückgewiesen wird. Die Regionalzeitung berichtet. Sie führt als Gründe für die Zurückweisung mangelhafte Qualität und Überdimensionierung des Antrages an. Die Zeitung zitiert aus dem Ergebnisprotokoll des Ausschusses. Mehrere Politiker kommen darin zu Wort und schätzen das Vorhaben ein. Der Beitrag wird kommentiert. Danach hat der Projektantrag nichts getaugt. Beschwerdeführer ist der Pressesprecher Frankfurts. Der Beitrag in der Zeitung enthalte falsche Aussagen und persönliche Angriffe. Der Bürgermeister habe betont, dass der Marketingantrag nicht zurückgewiesen worden sei, sondern sich nach wie vor in der regulären Bearbeitung befinde. Wenn überhaupt, könne der Antrag nicht durch das Gemeinsame Technische Sekretariat zurückgewiesen werden, sondern nur durch den prüfenden deutsch-polnischen EU-Lenkungsausschuss. Der Artikel verweise darauf, dass sich der EU-Lenkungsausschuss noch mit einem überarbeiteten „Stadtmarketing-Konzept“ beschäftigen werde. Auch diese Aussage sei falsch. Das angesprochene Konzept sei ein Dokument, welches die Marketingstrategie der beiden Städte zum Inhalt habe. Dieses werde bestenfalls von den politischen Gremien der Städte diskutiert und sei nicht Gegenstand des im Artikel besprochenen Antrags. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf fehlerhafter Berichterstattung zurück. Die recherchierten Informationen seien mit der gebotenen Sorgfalt recherchiert worden und wahrheitsgetreu wiedergegeben worden. Die Zeitung berichte ausgewogen über den Projektantrag sowie die Reaktionen einiger Lokalpolitiker. Überschrift und Vorspann fassten die neun aufgelisteten Punkte zur Überarbeitung des Antrags redaktionell zusammen. Der letzte Satz des Protokolls, „der erneute Projektantrag kann beim Gemeinsamen Sekretariat der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingereicht werden“, dokumentiere, dass der vorgelegte Projektantrag in dieser Form nicht genehmigt werde. Eine Gegendarstellung habe wegen formaler Schwierigkeiten nicht abgedruckt werden können. Die Redaktion habe sich jedoch bereiterklärt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit dem Frankfurter Oberbürgermeister ein Interview zu führen. In diesem Rahmen habe das Stadtoberhaupt seine Position darstellen können. Nach Auffassung der Chefredaktion ist die Angelegenheit damit im Sinne von Paragraf 6 der Beschwerdeordnung erledigt. (2009)