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Zeitung bedauert werbenden Artikel

Veröffentlichung nach einer Kette von unglücklichen Umständen

Auf der Medizin-Seite einer Regionalzeitung steht ein Beitrag unter der Überschrift „Wenn der Bauch weh tut“. Es geht um Ursachen und mögliche Behandlungen. Zweimal weist die Zeitung auf ein bestimmtes Präparat hin und nennt die Website des Herstellers. Dort sei ein „Schmerztagebuch“ zu finden. Ein Leser vermutet, dass der Beitrag aus einer Werbebroschüre des Arzneimittelherstellers stamme. Er sei nicht als Anzeige gekennzeichnet und erwecke daher zunächst den Eindruck, ein redaktioneller Beitrag zu sein. Der Redaktionsdirektor bedauert die Veröffentlichung. Durch eine Verkettung widriger Umstände sei der zu Recht beanstandete Artikel erschienen. Er schildert ausführlich, wie es zu der Panne gekommen ist. Er spricht von einem Desaster. Man habe sich mittlerweile beim Beschwerdeführer in aller Form entschuldigt. Der Redaktionsdirektor hat nach eigenen Angaben seine Kollegen nochmals auf die Richtlinien des Pressekodex aufmerksam gemacht. Gleichzeitig bittet er, die unglücklichen Umstände, die zum Erscheinen des Artikels geführt hätten, bei der Beurteilung der Beschwerde zu berücksichtigen. (2009)