Der King of Pop entstellt und ohne Haare
Den toten Michael Jackson in entwürdigender Weise dargestellt
„Ist Michael Jackson so gestorben?“ fragt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung, als sie über neue Details der Obduktion der Leiche des King of Pop berichtet und dabei auf CNN-Informationen zurückgreift. Diese wiesen erstaunliche Parallelen zu einem Bericht der Zeitung „Sun“ auf, der zehn Tage zuvor für Wirbel gesorgt habe und als Fälschung eingeschätzt worden sei. Manche Inhalte der Enthüllungen seien komplett falsch, heiße es in einem Statement der Behörden über den CNN-Bericht. Die Redaktion zitiert Details der vermeintlichen CNN-Enthüllungen. Zum Beitrag gehört eine Fotostrecke mit 50 Bildern. Bild 1 zeigt eine Computerzeichnung von Michael Jacksons Leiche. Die Bildunterschrift lautet: „So in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben, mutmaßt eine Zeitung…“. Ein Leser sieht in dem Beitrag einen Verstoß gegen den Pressekodex. Die Intimsphäre jedes Menschen sei geschützt, auch bei Prominenten wie Michael Jackson. Hierzu zählten wohl eindeutig auch die letzten Momente im Leben und der Tod. Der Beschwerdeführer hält die Berichterstattung für geschmacklos. Eine Darstellung, wie Jackson zum Zeitpunkt seines Todes ausgesehen habe, verletze seine Intimsphäre. Die Abbildung entbehre außerdem jeder fundierten Recherche und Grundlage. Die Rechtsabteilung der Zeitung beruft sich auf das unverändert hohe öffentliche Interesse, das die Berichterstattung rechtfertige. Art und Aufmachung verletzten weder die Würde des Verstorbenen noch seien sie unangemessen sensationell. Besonderes Interesse bestehe nach wie vor an den Umständen von Jacksons Tod. Die Online-Ausgabe zitierte im kritisierten Beitrag amerikanische Presseberichte, die widersprüchliche Informationen verbreitet hätten. Danach solle ein gefälschter Obduktionsbericht im Umlauf gewesen sein. Aus dem richtigen werde zitiert, Ergebnisse würden mitgeteilt. Schon diese Berichte hätten weiteres öffentliches Interesse ausgelöst. Nach Auffassung der Rechtsabteilung verletzt das kritisierte Bild keine presseethischen Grundsätze. Angesichts der Vorbildfunktion, die ein Pop-Idol wie Michael Jackson gehabt habe, gehöre es zur Informationsaufgabe der Medien, solche Diskrepanzen zwischen Realität und Schein aufzudecken. Nichts anderes sei bei dieser Veröffentlichung geschehen. (2009)