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Aus einem Brief falsch zitiert

Tierarzt: Ruf im Zusammenhang mit Pferde-Doping geschädigt

Unter der Überschrift „Eine Spritze zu viel“ berichtet ein Nachrichtenmagazin über Dopingkonflikte im deutschen Team bei den Olympischen Reiterspielen in Hongkong. Im Vordergrund stehen zwei Fälle: Der Zusammenbruch des Pferdes „Cornet Obolensky“ von Marco Kutscher in einer Box während der Spiele und der Fall des Springpferdes „Cöster“ mit anschließender Dopingsperre seines Reiters Christian Ahlmann. Dieser war vom Weltverband wegen der Gabe von Capsaicin für vier Monate gesperrt worden. Die Redaktion berichtet, dass der Tierarzt Dr. Peter Cronau aus Bochum, ehemaliger Mannschaftsarzt der deutschen National-Equipe, in einem Brief die reiterliche Vereinigung über Hintergründe der Vorfälle informiert habe. Die Redaktion zitiert aus dem Brief, dass nach Aussagen des Tierarztes das Pferd „Cornet Obolensky“ Biodyl erhalten habe. Cronau behaupte außerdem, dass der deutsche Mannschaftstierarzt Nolting dem Pferd „Cöster“ in Hongkong eine Spritze mit einem Capsaicin-Derivat gegeben habe, ohne dass diese Injektion angemeldet gewesen sei. Zudem sollen beim Verladen der Sattelschränke der Reiter Beerbaum und Kutscher mehrere Packungen des Mittels herausgefallen sein. Beschwerdeführer ist der im Beitrag erwähnte Tierarzt Dr. Peter Cronau. Er wirft dem Magazin vor, dass es aus dem besagten Brief zitiere, obwohl er den Brief der Redaktion nicht überlassen habe. Er werde zudem mit Feststellungen zitiert, die er in dem Brief gar nicht getroffen habe. Er berichtet von einem Gespräch mit einem Magazin-Redakteur, dem er bereitwillig Fragen beantwortet habe. Die Bitte, ihm den fraglichen Brief zu überlassen, habe er abschlägig beschieden. Er habe bis zu diesem Zeitpunkt niemandem Auskunft über den Brief gegeben. Trotzdem habe die Redaktion – nach seiner Darstellung in mehreren Fällen falsch – daraus zitiert. Durch die falsche Wiedergabe sei sein Ruf – so der Beschwerdeführer – geschädigt worden. Das Justitiariat des Nachrichtenmagazins nimmt Stellung. Nach seiner Darstellung habe es ein Telefongespräch des Beschwerdeführers mit dem Autor des Beitrages gegeben. Auf die Bitte des Journalisten, ihm den fraglichen Brief zu überlassen, habe der Tierarzt negativ reagiert. Darauf habe der Autor den Veterinär mit den ihm bekannten Einzelheiten des Schreibens konfrontiert. Der Tierarzt habe gesagt, die genannten Fälle seien ihm so zugetragen worden. Er habe mit keinem Wort ergänzt, dass dies nicht Gegenstand seines Schreibens gewesen sei. (2009)