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Das Verlagsinteresse nicht deklariert

Zeitung und Postdienstleister kommen aus einem Haus

Eine Regionalzeitung berichtet unter dem Titel „Blaue Briefkästen für Kunden der …-Post“ über ein privates Postunternehmen. In der Berichterstattung werden das Angebot des Dienstes sowie Annahmestellen ausführlich beschrieben. Weiterhin werden eine Internetadresse und eine Service-Telefonnummer genannt. Ein Leser der Zeitung bemängelt, dass der Leser nicht darüber informiert werde, dass das Unternehmen eine Tochter des Verlagshauses sei, das auch die Regionalzeitung herausgebe. Das Eigeninteresse des Verlages werde nicht deutlich. Er sieht einen Verstoß gegen das Trennungsgebot, das in Ziffer 7 des Pressekodex definiert ist. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt zu dem beanstandeten Beitrag mit, dass es sich dabei nicht um Werbung handele, sondern um einen an den Interessen der Leserschaft ausgerichteten Beitrag. Dieser enthalte keinerlei unsachliche werbliche Anpreisungen der Leistungen des Briefdienstes. Die Zeitung rechtfertigt die Berichterstattung mit dem Hinweis auf ein begründetes öffentliches Interesse. Den Lesern sei die Verbindung von Zeitung und Briefdienst durchaus bekannt, da dieser regelmäßig in der Zeitung mit Anzeigen beworben werde. (2007)