Kommentar verweigert – Namen genannt
Mann zieht seine Partnerin selbst in die Öffentlichkeit
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Kandidatin gibt keine Antwort“. Es geht um die Beschwerdeführerin in diesem Fall, die zuvor in einer Kleinstadt Bürgermeister-Kandidatin war. Ihr Partner, so die Redaktion, sei im örtlichen Schwimmbad in eine Schlägerei verwickelt gewesen. Im Artikel heißt es weiter, die Frau habe zu dieser Veröffentlichung nicht Stellung nehmen wollen. Die Ex-Kandidatin sieht durch die Veröffentlichung ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Zeitung habe über sie und die angebliche Verweigerung eines Kommentars mit vollem Namen berichtet. Der Chefredakteur der Zeitung weist auf die Haltung der Beschwerdeführerin hin, die sich im Rahmen ihres Bürgermeisterwahlkampfes nicht öffentlich habe äußern wollen. Über die Geschichte im Schwimmbad habe die Redaktion trotz des Drängens des Partners nicht umfänglich berichtet. Erbost habe sich dieser dann an eine andere Zeitung gewandt, wo die Geschichte in seinem Sinne und mit vollem Namen erzählt worden sei. Der Partner habe seine Freundin also selbst in die Öffentlichkeit gezogen. (2009)