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Aus 31 Opfern wurden 31 tote Mönche

Korrekten Bericht beim Redigieren mit Fehler versehen

Unter der Überschrift „Birmas hoffnungslose Revolutionäre“ berichtet eine überregionale Zeitung über die politische Situation in Myanmar und den etwa ein Jahr zurückliegenden Aufstand gegen die Regierung, der mit Waffengewalt niedergeschlagen worden war. Im Beitrag ist die folgende Passage enthalten: „Wie viele Mönche damals umkamen, ist bis heute ungewiss. Offiziell waren es 31, inoffiziell mehrere hundert“. Der Beschwerdeführer, er vertritt das Asien-Afrika-Institut einer Universität, sieht darin eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Die Zahl 31 beziehe sich auf die Angaben zur Gesamtzahl der Toten im Bericht des UN-Sondergesandten für Menschenrechtsfragen. Von Mönchen sei in diesem Bericht nicht die Rede. Zudem sei die Angabe „mehrere hundert“ unbewiesen und hätte entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Der Autor des Beitrages teilt mit, dass es aus Birma kaum unabhängige Informationen gebe. Deshalb habe er den vom Beschwerdeführer kritisierten Absatz auch mit einer Prämisse zur Ungewissheit der Opferzahlen eingeleitet. Er habe sich in der Folge an die Zahl der Vereinten Nationen, konkret 31, gehalten. Offenbar habe es aber in seinem Text eine unklare Stelle gegeben, die der redigierende Kollege möglicherweise zum besseren Verständnis auszubessern versuchte. In seinem Originaltext sei nicht von 31 getöteten Mönchen die Rede gewesen, sondern allgemein von 31 Opfern. Der bearbeitende Redakteur habe daraus 31 getötete Mönche gemacht. Fakt sei, dass keine unabhängige Quelle wisse, wie viele Mönche an dem Septembertag 2007 in Rangun getötet und wie die verschleppten Geistlichen behandelt worden seien. (2008)