Bluttat in einer heruntergekommenen Gegend
Redaktion hat in zulässiger Weise über Familiendrama berichtet
Unter der Überschrift „Drama: 18-Jähriger tötet Mutter seiner Ex-Freundin“ berichtet eine Regionalzeitung über den Tod einer 42-jährigen Frau, die von dem ehemaligen Freund ihrer Tochter erstochen worden sein soll. Die Wohngegend, in der die Tat geschah, wird als „heruntergekommen“ beschrieben. Im Bericht wird eine Nachbarin zitiert, die sich im Hinblick auf die Schweigsamkeit der Mitbewohner äußert: „Das wundert mich nicht, die haben Angst“. Im Artikel ist von einer türkischen Familie die Rede. Eine Leserin kritisiert eine Ehrverletzung und Diskriminierung der Familie der Toten durch die abwertende Beschreibung des Wohnumfeldes und das Zitat der Nachbarin. Auch die türkische Abstammung der Familie, die im Übrigen seit Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, werde benutzt, um Vorurteile zu schüren. Der Chefredakteur der Zeitung schickt eine Stellungnahme des Artikel-Verfassers. Dieser teilt mit, dass er auf zwei Ebenen berichtet habe. Einmal mit den nüchternen Fakten im Landesteil und im Lokalteil in Form einer Reportage. Diese habe er mit weiteren Informationen angereichert. Dazu habe die Schilderung des sozialen Umfeldes ebenso gehört, wie Stimmen aus der Nachbarschaft. Einige Personen hätten überhaupt nichts sagen wollen. Die anderen hätten sich besorgt und kritisch über die Entwicklung im Viertel geäußert. Positive Aussagen habe er – der Autor – nicht erhalten. Insgesamt habe er also nichts weggelassen, um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen, und nichts konstruiert, sondern lediglich wiedergegeben, was er zusammengetragen habe. Auf Nachfrage teilt die Chefredaktion mit, dass in der kritisierten Berichterstattung von einer „türkischen“ Familie die Rede gewesen sei. Der Stellungnahme liegt die damalige Pressemeldung der Polizei bei, die diese Bezeichnung verwendet habe. Nachdem sich herausgestellt habe, dass die Frau deutsche Staatsangehörige ist, habe die Redaktion diese Information in der Folgeberichterstattung nachgeliefert. (2008)