Hinweis auf kommerziellen Anbieter fehlt
Trennungsgebot nach dem Pressekodex wurde nicht beachtet
Eine Berliner Zeitung interviewt einen Kabarettisten. Am Ende des Beitrags steht ein Link, über den Karten bestellt werden können. Hinter dem Link verbirgt sich „Berlin-Ticket.de“, der „…-Ticketshop powered by HEKTICKET.de“. Ein Leser ist der Auffassung, dass der Link zu „Hekticket“ als Werbung hätte gekennzeichnet werden müssen. Die Zeitung gibt zu der Beschwerde keine Stellungnahme ab. (2009)