Name und Foto im Blatt sind kein Verstoß
Im Fall der Todesursache steht Aussage gegen Aussage
Über den Tod eines namentlich genannten und mit Foto abgebildeten Mannes berichtet eine Regionalzeitung. Es heißt, der Museumsangestellte sei in Ghana an Malaria gestorben. Das habe ein enger Freund bestätigt. Ferner wird im Artikel die Leiterin des Museums zitiert. Eine Leserin sieht durch die identifizierende Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte des Toten verletzt. Außerdem sei die Todesursache zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht klar gewesen. Weder die angegebene Todesursache noch das Zitat der Museumschefin sei korrekt. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung berichtet, der Verstorbene habe durch seine Arbeit oft in der Öffentlichkeit gestanden. Deshalb hätten ihn viele Menschen in der Region gekannt. Die Redaktion habe ordentlich gearbeitet. Von einer reißerischen Darstellung könne keine Rede sein, auch wenn es sicherlich besser gewesen wäre, auch mit den Eltern des Verstorbenen zu sprechen. Warum der im Artikel erwähnte Freund seine Äußerungen gegenüber der Presse später zurücknahm, sei nicht klar. Offensichtlich sei seine persönliche Betroffenheit sehr groß. (2009)