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„Die Dicken mit den bunten Röcken“

Redaktion übernimmt flapsige Bewertung eines Polizeibeamten

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Vorsicht, Betrug!“ über Trickbetrügereien in einer Stadt im Verbreitungsgebiet. Danach treiben angeblich seriöse Teppichhändler ihr Unwesen. Ein Polizeibeamter wird zitiert. Ihm zufolge handelt es sich bei den mutmaßlichen Tätern um „die Dicken mit den bunten Röcken“. Es seien zumeist Sinti und Roma, die umherzögen und Leute mit billigen Teppichen übers Ohr hauen. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 sowie gegen Richtlinie 12.1 des Pressekodex (Diskriminierung). Die Minderheitenbezeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion stellt fest, in dem kritisierten Beitrag werde nicht behauptet, dass nur Sinti und Roma oder gar alle Sinti und Roma in derartige Betrügereien verstrickt seien. Im Bericht werde lediglich festgestellt, dass es im fraglichen Zeitraum zumeist Sinti und Roma waren, die an derartigen Betrügereien beteiligt waren. Ferner könne die flapsig anmutende Aussage des Polizisten kritisiert werden, doch sei sie durchaus geeignet, von den Lesern verstanden zu werden. (2008)