Entscheidungen finden

Bluttat von Apeldoorn: Leser ist schockiert

Bildinformationen vom Amoklauf wären nicht durch Text zu ersetzen

„Amokfahrer wollte Königin töten“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung ihren Bericht über das Unglück von Apeldoorn am Königinnen-Tag 2009. Damals wurde der Feiertag von einem Amoklauf überschattet, bei dem vier Menschen getötet und viele verletzt worden waren. Ein Foto zeigt Menschen, die gerade von dem Amokfahrer umgefahren werden. Zwei Leser sind die Beschwerdeführer in diesem Fall. Einer von ihnen hält besonders dieses Bild für reißerisch, schockierend und von äußerst begrenzter Aussagekraft. Die Würde der Menschen, die vermutlich gerade ums Leben kämen, würde verletzt. Dass das Foto ohne Vorwarnung als Titelbild beim Erstaufruf der Startseite des Online-Auftritts einer Tageszeitung erscheine, sei schockierend. Der andere Leser moniert, dass man Menschen zu sehen bekommt, die durch die Luft fliegen, nachdem sie von einem Auto gerammt worden waren. Dies sei ein schwer wiegender Verstoß gegen den Pressekodex. Die Würde der Betroffenen und ihrer Angehörigen sei schwer beschädigt worden. Die Rechtsabteilung des Verlags widerspricht. Die Bilder dokumentierten in erster Linie das plötzliche und völlig unerwartete Geschehen bei dem königlichen Festzug. Sie seien zulässig. Das völlig überraschende Unglück komme im Titelbild dadurch zum Ausdruck, dass die angefahrenen Menschen sich zum Teil noch im Fall befänden. Die Opfer der Amokfahrt seien in dem Bild gerade nicht in den Vordergrund gerückt worden. Sie seien nicht identifizierbar. Dies gelte auch für das vom zweiten Beschwerdeführer beanstandete Bild. Die Tatsache, dass dieser Bildausschnitt nur eine der verletzten Personen zeige, verändere den Aussagegehalt des Bildes nicht. Der kleinere Ausschnitt lege den Schwerpunkt auf die Darstellung der Gesamtdynamik des Geschehens und gerade nicht auf die Opfer. (2009)