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Reitlehrer ohne Pixel und Balken

Bei Verbrechen kann ausnahmsweise identifizierbar berichtet werden

„Pferdemädchen Rabea (15) klagt an – Richterin ließ den Mann laufen, der mich missbrauchte“ titelt eine Boulevard-Zeitung. In dem Bericht geht es um Missbrauchsfälle in einem Reitstall. Ein Reitlehrer soll mehrere Kinder missbraucht haben, so die Vorwürfe. Eine 15-jährige Schülerin berichtet über die Tat. Beschuldigt wird ein 75-jähriger Mann, der bereits wegen sexuellen Missbrauchs und anderer Delikte verurteilt worden war. Im Fokus des Artikels steht die Kritik am Vorgehen der Justiz. Ein Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen sei nicht erlassen worden, heißt es in dem Beitrag. Zu diesem gehören drei Fotos. Auf einem ist die 15-jährige Schülerin – nicht identifizierbar – zu sehen. Ein weiteres zeigt den Beschuldigten ohne Balken oder Pixelung; seinen Namen kürzt die Redaktion ab. Das dritte Foto zeigt die Eltern des Mädchens. Eine Leserin sieht einen Verstoß gegen die Ziffern 5 (Berufsgeheimnis) und 8 (Persönlichkeitsrechte). Der Beschuldigte sei „in voller Größe und Klarheit“ zu erkennen. Dies verletze seine Intimsphäre. Die Presse sei außerdem verpflichtet, gewisse Dokumente vertraulich zu behandeln. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, die Familie des Missbrauchsopfers habe sich an die Redaktion gewandt, weil der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter nicht habe stattfinden können und weil sich der Mann in seine Heimat abgesetzt habe. Für seine Taten habe er nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Missbrauch an der 15-jährigen Schülerin sei unstreitig. Bei dieser Sachlage sei es – so die Rechtsvertretung weiter – zulässig, über den Mann in Wort und Bild zu berichten. Der Täter sei vorbestraft und flüchtig. Sein Name sei abgekürzt worden. Es bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, das Erscheinungsbild des Mannes zu erfahren. Für den Fall, dass er wieder nach Deutschland einreisen werde, bestehe ein Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit. Nach Auskunft des zuständigen Oberlandesgerichts wurde das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter gemäß Paragraf 205 der Strafprozessordnung eingestellt. Der Mann befinde sich in Rumänien und halte sich dort in einer psychiatrischen Klinik auf. Er sei in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben. (2007)