Diskriminierung oder Alltagsrealität?
Presserat diskutiert Witz-Aktion einer Zeitschrift kontrovers
Eine Zeitschrift für junge Leute veröffentlicht eine Seite unter der Überschrift „Darüber lachen Jungs!“ Sie gibt Witze zum Besten und fordert ihre jungen Leser auf, ihrerseits Stoff zum Lachen an die Redaktion zu schicken. Zwei Kostproben: „Sagt ein Mann zu seinem Freund: ´Ich hab´ meiner Frau eine Gasmaske zum Geburtstag geschenkt`. Freund: ´Eine Gasmaske?´ - `Ja, erstens sieht sie damit besser aus und wenn ich den Stöpsel zuhalte, dann zappelt sie so schön beim Sex´.“ Noch ein Beispiel: „Die Prinzessin geht zum Teich und sagt zum Frosch: ´Muss ich dich jetzt küssen, damit du ein Prinz wirst?´ Der Frosch: ´Nein, das ist mein Bruder. Mir musst du einen blasen…´“ Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Parteipolitikerinnen und ein Landessozialministerium kritisieren den Zeitschriftenbeitrag und die veröffentlichten Einsendungen als gewaltverherrlichend, sexistisch, frauenfeindlich, diskriminierend, zum Teil auch rassistisch. Die Beschwerdeführerinnen hätten es nicht für möglich gehalten, in einer Zeitschrift, die erst vor kurzem eine Aktion „Respect the girl“ gestartet habe, derart beschämende „Witze“ zu finden. Aus den Beiträgen spreche einzig und allein Menschenverachtung. Der Verlag hält den Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde, des Jugendschutzes, des sittlichen Empfindens, der unzulässigen sensationellen Darstellung und der Diskriminierung für nicht begründet. Zusammenfassend sei man der Überzeugung, dass aufgrund des besonderen Charakters der beanstandeten Rubrik kein Verstoß gegen die Regeln des Pressekodex vorliege, weil die Berufsethik wegen des fehlenden Tatsachengehalts von Witzen überhaupt nicht berührt sei. (2007)