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Hinweis auf Archivbild fehlte

Sieger-Foto entstand nicht am Tag des Rekordlaufes

Unter dem Titel „G… mit Bestzeit Jugendmeister“ berichtet eine Regionalzeitung über den Rekord eines jungen Langstreckenläufers. Dem Bericht beigestellt ist ein Foto des Sportlers mit der Unterzeile: „Ließ den Konkurrenten nicht den Hauch einer Chance: Timo G…“. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung des Bildes eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Es stamme nicht vom Tag des Rekordlaufes, sondern sei ein Archivfoto. Dass das Foto nicht vom Rekordtag stammen könne, sei an dem fehlenden Logo des Sponsors, eines privaten Briefzustellers, zu erkennen. Der Verleger der Zeitung, der ebenfalls einen Zustelldienst aufbaue, habe die Direktive erlassen, dass das Logo des Leichtathletik-Sponsors nicht im Blatt zu sehen sein solle. Daraus schließt der Beschwerdeführer, dass der Verleger in die redaktionelle Unabhängigkeit der Zeitung eingreife. Er verletze die in Ziffer 6, Richtlinie 6.1, geforderte Trennung von Funktionen. Auch im Fall einer Handballmannschaft, die ebenfalls mit dem Konkurrenz-Sponsor zusammenarbeite, sei Einfluss genommen worden. Hier sei über eine Pressekonferenz nicht berichtet worden bzw. aus Fotos das Sponsor-Logo wegretuschiert worden. Der Chefredakteur räumt ein, dass es sich bei dem kritisierten Foto um ein Archivbild gehandelt habe. Die aktuelle Terminlage habe es an dem fraglichen Tag nicht zugelassen, einen Fotografen zu der Sportveranstaltung zu schicken. Durch ein Versehen sei die sonst übliche Kennzeichnung als Archivbild unterlassen worden. Die vom Beschwerdeführer angeführte Verleger-Weisung, den Konkurrenten des Verlages nicht ins Blatt zu bringen, gebe es nicht. Der Verleger stehe aufgrund seiner Funktionen als Präsident in zwei Zeitungsverlegerverbänden auf nationaler und internationaler Ebene unter starker öffentlicher Beobachtung. Er sei der Glaubwürdigkeit der Presse sowie dem Trennungsgrundsatz von Tätigkeiten in besonderem Maße verpflichtet. Im Hinblick auf die Pressekonferenz der Handballmannschaft habe die Redaktion keine sportliche Relevanz erkannt und deshalb nicht berichtet. Eine Retusche von Sportfotos finde nicht statt. Auf drei Fotos der jüngsten Zeit seien Fotos mit dem Sponsoren-Aufdruck der Konkurrenz erschienen. (2007)