Redaktionellen Text an Werbetreibende verkauft
Zeitschrift macht Kopplungsgeschäfte und nimmt nicht Stellung
Der Beschwerdeführer – ein freier Journalist - legt zwei Schriftstücke vor. Darin ist festgehalten, wie viel bestimmte Veröffentlichungen in einer Stadt-Illustrierten kosten. Gleichzeitig übersendet er Übersichten mit der thematischen Belegung von drei Ausgaben der Zeitschrift und die entsprechenden Veröffentlichungen. Er sieht ein offensichtliches Kopplungsangebot an Werbetreibende. Die Zeitschrift verkaufe regelmäßig redaktionelle Inhalte an Werbekunden. Die der Beschwerde beigefügten Belegungsübersichten habe er von Informanten, die ihm eidesstattlich versichert hätten, dass die Übersichten im Verlag der Stadt-Illustrierten angefertigt worden seien. Sie dienten dazu, den Umfang von redaktionellen Leistungen zu dokumentieren, die gegen Entgelt für einzelne Kunden erbracht worden seien. Bei einem der Schriftstücke handele es sich um eine verlagsinterne Preisliste. Die Unterlagen bewiesen, so der Beschwerdeführer, dass die Zeitschrift Unternehmen redaktionelle Berichterstattung in Verbindung mit Werbung zum Kauf anbietet. Die Stadt-Illustrierte äußert sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht zu der Beschwerde. (2008)