Verdächtigen „an den Pranger gestellt“
Im Entführungsfall Maddie zwei Männer mit vollem Namen genannt
Der Stand der Ermittlungen im Fall der verschwundenen Maddie ist Thema eines Beitrages in einer überregionalen Tageszeitung. In dem Beitrag werden zwei Männer mit vollem Namen genannt, die in den Ermittlungen eine Rolle spielen. Dabei handelt es sich um einen 33-jährigen Briten, als „Hauptverdächtiger“ bezeichnet, und seinen 22-jährigen russischen Bekannten. Bei letzterem gebe es keine Informationen darüber, ob er als Zeuge oder Verdächtiger verhört werde. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass die Nennung der vollen Namen in beiden Fällen einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex darstellt. Im Fall des Russen habe die Polizei bekannt gegeben, dass es sich nur um einen Zeugen, nicht jedoch um einen Verdächtigen handele. Zwar möge es ein großes öffentliches Interesse an der Kindesentführung gegeben haben, doch sei es nicht erkennbar, warum dies die Nennung der Namen rechtfertige. Der hauptverdächtige Brite vor allem sei durch die Namensnennung an den Pranger gestellt worden. Er habe in einer TV-Sendung beklagt, dass sein Leben durch die öffentlichen Anschuldigungen zerstört worden sei. Dabei habe er sich nicht im Bild gezeigt, sondern die Aussage nur zitieren lassen. Dies mache nach Ansicht des Beschwerdeführers deutlich, dass der Mann nicht identifiziert werden wollte. Der Chefredakteur der Zeitung ist der Überzeugung, dass sein Blatt die Persönlichkeitsrechte der beiden Männer nicht verletzt habe. Der Korrespondent habe lediglich den in Großbritannien allgemein verbreiteten Stand für die Leser zusammengefasst. Die Namen der beiden seien auch deswegen bekannt gewesen, weil sie in Fernsehinterviews in England und Portugal aufgetreten seien. Die Namen und Gesichter aller Beteiligten in dem Aufsehen erregenden Fall seien weltweit genannt bzw. gezeigt worden. Weder Portugal noch Großbritannien mit seinen strengen Verleumdungsgesetzen hätten zu irgendeinem Zeitpunkt einen Anlass gesehen, dagegen einzuschreiten. Der von der Polizei als Verdächtiger klassifizierte Brite sei selbst mit Interviews in die Öffentlichkeit gegangen. (2007)