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Archivfoto nicht als solches gekennzeichnet

Bild vermittelte den falschen Eindruck einer Verabschiedung

Eine Regionalzeitung berichtet über die Neubesetzung der Leitung einer Realschule. Die bisherige Schulleiterin sei aus Krankheitsgründen in den Ruhestand versetzt worden. Zwei beigestellte Fotos zeigen den örtlichen Bürgermeister mit der bisherigen und der kommissarisch eingesetzten Schulleiterin. Die pensionierte Schulleiterin sieht als Beschwerdeführerin die Ziffern 2 (journalistische Sorgfaltspflicht), 8 (Persönlichkeitsrechte) und 12 (Diskriminierungen) des Pressekodex verletzt. Die Zeitung habe verschwiegen, dass es sich bei der Neubesetzung der Stelle um ein schwebendes Verfahren handele. Die Redaktion habe mit ihr als der Betroffenen nicht gesprochen. Das sei ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Das Bild mit dem Bürgermeister sei nicht bei ihrer Verabschiedung sondern bei ihrer Ernennung zur Rektorin vor zwei Jahren aufgenommen worden. Darüber hinaus enthalte der Artikel Hinweise auf ihren Familienstand (verheiratet, Mutter eines Sohnes, ihre Erkrankung), die in der Zeitung nichts zu suchen hätten. Einen Verstoß gegen Ziffer 12 sieht die Pädagogin in der Passage, in der ihre Amtszeit als „Intermezzo“ bezeichnet worden sei. Ihre Wiedereingliederung nach einem Herzinfarkt so zu bezeichnen, sei diskriminierend. Sie sei krank. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe sich auf Mitteilungen des Bürgermeisters und der Pressestelle der Bezirksregierung gestützt. Im Gespräch mit der Zeitung habe der Bürgermeister das Verfahren zur Neubesetzung der Schulleiterstelle beschrieben. Im Beitrag sie diese Information korrekt wiedergegeben worden. Zum Abdruck des „Verabschiedungsfotos“ räumt der Chefredakteur Versäumnisse ein. Die Redaktion habe der Betroffenen gegenüber ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, falls hier eine falsche Schlussfolgerung gezogen werde. Nach der Veröffentlichung habe die Frau in der Redaktion auf die Klage gegen ihre Pensionierung hingewiesen. Das Angebot der Redaktion, darüber zu berichten, habe sie abgelehnt. Aus Sicht der Chefredaktion sei korrekt berichtet worden. Die Redaktion habe sich auf Aussagen in der Ratssitzung sowie auf Statements des Bürgermeisters und der Bezirksregierung gestützt. (2007)